Leistungen: Weiler-Simmerberg

Leistungen: Weiler-Simmerberg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
  • Marketing
  • Tracking akzeptieren
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Übertragenes Datenvolumen
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

office@datenschutz-nord.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_cleverreach
reCAPTCHA

Dies ist ein Dienst, der prüft, ob auf einer Site eingegebene Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben werden.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Tracking akzeptieren
  • Bot-Schutz
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Browser-Sprache
  • Javascript-Objekte
  • Browser-Plug-Ins
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Auf der Seite verbrachte Zeit
  • Klickpfad
  • Besucherverhalten der Website
  • Benutzereingabe
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_recaptcha
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiler-Simmerberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Markt Weiler-Simmerberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus
Geomap Wetter Webcam Prospekte anfordern Newsletter abonnierenKontakt

Untermenü

info

Hauptbereich

Leistungen

Leistung

Sie können die Anerkennung des Berufs Sozialversicherungsfachwirt beantragen.

Der Beruf Sozialversicherungsfachwirt/in ist in Deutschland nicht reglementiert. Um in Bayern in diesem Beruf arbeiten zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation deshalb nicht zwingend erforderlich.

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber.

Ein Anerkennungsverfahren kann aber sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird. Dies kann Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren erhöhen.

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Beruf Sozialversicherungsfachwirt/in kann festgestellt werden, wenn

  • Ihre ausländische Berufsbildung zu vergleichbaren Tätigkeiten befähigt und
  • Ihre ausländische Berufsqualifikation hinsichtlich der erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten keine wesentlichen Unterschiede aufweist.
  • Unter Umständen müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie beabsichtigen, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

  • Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation schriftlich an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) richten.
  • Zunächst wird überprüft, ob Ihre ausländische Qualifikation dem von Ihnen angegeben inländischen Referenzberuf (hier: Geprüfte/r Sozialversicherungsfachwirt/in, Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung) zugeordnet werden kann. Gegebenenfalls teilt das StMAS Ihnen mit, welche andere Stelle für Sie zuständig ist. In diesem Fall können Sie den Antrag kostenfrei zurücknehmen.
  • Im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer ausländischen Qualifikation prüft das StMAS insbesondere, ob Sie durch Ihre ausländische Berufsausbildung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten befähigt sind wie sie der entsprechende deutsche Ausbildungsnachweis belegt und ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der entsprechenden deutschen Berufsbildung hinsichtlich der erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wesentliche Unterschiede bestehen.
  • Dabei werden auch Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (aus dem Ausland oder aus Deutschland) sowie sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zusatzqualifikationen oder Fort- und Weiterbildungen, die nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt sind) berücksichtigt.
  • Werden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird die vollständige Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt.

Bei Vorliegen von wesentlichen Unterschieden und zugleich vergleichbaren Qualifikationsinhalten werden im Bescheid die vorhandenen Qualifikationen sowie die Unterschiede zum Referenzberuf beschrieben.

keine

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem BQFG ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Die Gebühren für ein entsprechendes Verfahren richten sich nach dem Gebührenrecht des Freistaates Bayern und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Die Gebühren bewegen sich in der Regel in einem Rahmen zwischen 25,00 und 1.000,00 EUR. Nach Art. 14 Bayerisches Kostengesetz kann die Durchführung des Feststellungsverfahrens von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.

Weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen und Beglaubigungen, müssen Sie selbst tragen.

Arbeitslose und arbeitsuchende Antragsteller sollten im Vorfeld der Antragstellung bei ihren zuständigen Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcentern klären, ob eine Kostenübernahme durch die Arbeitsverwaltung möglich ist.

Über weitere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung informiert Sie z.B. das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ (siehe „Weiterführende Links“).

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (siehe Besondere Hinweise) ist dagegen kostenfrei.

Das StMAS bestätigt binnen eines Monats den Eingang Ihres Antrags und teilt im Bedarfsfall mit, welche erforderlichen Unterlagen zu ergänzen sind. Nachdem die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen. In begründeten Fällen kann diese Frist angemessen verlängert werden.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können alternativ einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen.

Im Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens kann – im Gegensatz zum Verfahren gemäß dem BQFG – keine Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Berechtigte nach dem BVFG können wählen, ob sie einen Antrag gemäß dem BQFG oder dem BVFG stellen.

  • Folgende Unterlagen können erforderlich sein:
    • Tabellarische Aufstellung der Ausbildungsgänge und gegebenenfalls über die bisher ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache (z. B. in Form eines Lebenslaufs)
    • Identitätsnachweis (z. B. Kopie oder Scan des Reisepasses oder Personalausweises)
    • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise der Berufsausbildung oder beruflichen Fortbildung (Ausbildungsnachweise bescheinigen einen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten erfolgreichen Abschluss einer Bildungsmaßnahme;  z. B. Kopien oder Scans von Prüfungszeugnissen, Berufsurkunden. Jeweils in deutscher Übersetzung. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer fertigen.)
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind (z. B. Kopien oder Scans von Arbeitszeugnissen, Teilnahmebescheinigungen. Jeweils in deutscher Übersetzung. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer fertigen.)
    • Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde

    • Nachweise über die Absicht, eine Erwerbstätigkeit im Inland ausüben zu wollen (geeignete Unterlagen können beispielsweise der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit oder der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern sein)

    Entfällt in der Regel,

    • wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz wohnen oder
    • wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen.

  • Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
  • § 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

icon.addressBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
+49 89 1261-01+49 89 1261-01
+49 89 1261-1122+49 89 1261-1122

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)